Vom Anwerbeabkommen mit Spanien gibt es ein Foto: Ein Vertragspartner reicht dem anderen den Stift. Vom Abkommen mit der Türkei gibt es keins. Am 30. Oktober 1961, heute vor genau 65 Jahren, tauschten das Auswärtige Amt in Bonn und die türkische Botschaft fast still und leise ein Dokument von 2 Seiten aus. Kaum ein anderes Papier hat die Bundesrepublik so stark verändert.
Die Idee kam aus Ankara
Oft heißt es, Deutschland habe die Arbeiter aus der Türkei geholt. Die Initiative ging aber von der Türkei aus. Im Dezember 1960 sprachen türkische Diplomaten im Auswärtigen Amt vor. Die Türkei war damals ein Agrarland, die Bevölkerung wuchs schnell, viele Menschen fanden keine Arbeit. Wer in Deutschland Geld verdiente, sollte es nach Hause schicken und später mit neuen Kenntnissen zurückkehren.
Bonn sah zunächst keine Notwendigkeit. Doch die Türkei war ein wichtiger Partner in der NATO, und die Botschaft machte klar: Wenn Griechenland ein Abkommen bekommt und die Türkei nicht, wäre das eine Zurücksetzung. Also stimmte man zu, aber ohne Zeremonie und ohne Pressemitteilung. Das Abkommen sollte möglichst wenig Aufsehen erregen.
Zwei Jahre, dann zurück
Die Regeln waren streng. Jeder Arbeiter durfte höchstens 2 Jahre bleiben, vom Nachzug der Familie stand im Text kein Wort. Danach sollte er zurückkehren und ein anderer seinen Platz einnehmen. Dieses Rotationsprinzip steckt auch im Wort „Gastarbeiter“: Ein Gast geht irgendwann wieder.
Am 27. November 1961 landeten die ersten 55 Männer in Düsseldorf. Es waren Bergleute, die ersten von 400, die sich für ein Jahr verpflichtet hatten.

Zähne zeigen in Istanbul
Bevor jemand fahren durfte, kam die Untersuchung. In der deutschen Verbindungsstelle in Istanbul mussten sich die Bewerber bis auf die Unterwäsche ausziehen, deutsche Ärzte schauten ihnen ins Gebiss. Viele empfanden das als erniedrigend, manche verglichen es mit der Musterung beim Militär. Ausgewählt wurde streng: Für 10 Stellen bestellte man 100 Bewerber.
Die Dolmetscherin Sim San war damals selbst noch ein junges Mädchen. Später erzählte sie, wie die Männer mit feuchten Augen vor ihr standen und sie baten, die Fragen noch einmal zu stellen, weil sie sie nicht verstanden hatten.
„Die Männer standen vor mir mit feuchten Augen und haben mich gebeten, die Fragen nochmal zu stellen.“
Die Firmen wollten ihre Leute behalten
Das Rotationsprinzip scheiterte schnell, und zwar nicht an den Arbeitern, sondern an den Arbeitgebern. Kein Betrieb wollte gut eingearbeitete Leute nach 2 Jahren wegschicken. Auf Drängen der Arbeitgeber und der türkischen Regierung wurde das Abkommen im September 1964 geändert: Die Frist fiel weg, Familien durften nachkommen. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen etwa 870.000 Menschen aus der Türkei, etwa eine halbe Million ging im selben Zeitraum wieder zurück.
Ein Fernseher für den Millionsten
Am 27. November 1969 wartete in München ein Empfangskomitee auf den 24-jährigen Ismail Bahadir. Er war der millionste ausländische Arbeitnehmer, den die deutsche Arbeitsverwaltung im Ausland vermittelt hatte, und bekam zur Begrüßung einen Fernseher. Bahadir arbeitete in Mainz, 1971 kamen seine Frau Emine und die Tochter Ayse nach, 5 weitere Töchter wurden in Deutschland geboren. Doch die Familie wollte immer zurück. 1981 zog sie nach Konya, wo Bahadir eine kleine Maschinenfabrik eröffnete. Deutschland, sagte er später, sei ein „gutes Geschäft“ gewesen.
Andere blieben. Zeynep Gürsoy kam als junge Frau und arbeitete 47 Jahre lang in Neuss am Fließband. Ihre Tochter Dilek wurde Herzchirurgin. Heute haben etwa 2,6 Millionen Menschen in Deutschland eine türkische Einwanderungsgeschichte. Geplant waren 2 Jahre. Für viele wurde daraus ein ganzes Leben.
